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72138 Kirchentellinsfurt
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AGBs und Impressum

AES Donner GmbH
Neue Steige 109
72138 Kirchentellinsfurt
Telefon 07121/907689
Email: info@123-energiesparen.de 

Geschäftsführer: Falk Donner

In Kooperation mit
DVN GmbH - Vertriebsmanagement
Tübinger Str. 105 - 72666 Neckartailfingen


Rechtlicher Hinweis
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AES Donner GmbH, Januar 2010



AGBs
Es gelten die Bedingungen des Fernabsatzgesetz.

Verkaufs- und Lieferbedingungen der Firma AES Donner GmbH, Tübingen/Germany

§ 1

1.1 Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen AES Donner GmbH und dem Besteller. Sie gelten insbesondere für alle zukünftigen Geschäfte, selbst wenn nicht ausdrücklich auf diese Verkaufs- und Lieferbedingungen Bezug genommen wird.

1.2 Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen regeln den gesamten Geschäftsverkehr zwischen AES Donner GmbH und dem Besteller abschließend. Insbesondere werden allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers wie Einkaufsbedingungen nicht Vertragsbestandteil, und zwar unabhängig davon, ob sie gegenüber diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichende oder ergänzende Vorschriften enthalten.

§ 2

2.1 Umfang und Bedingungen des Auftrages ergeben sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung von AES Donner GmbH Bei Aufträgen, bei denen die Lieferung der Ware in so kurzer Zeit nach der Aufgabe der Bestellung erfolgt, daß eine Auftragsbestätigung vorher nicht abgesandt werden kann, ergeben sich Umfang und Bedingungen des Auftrages aus der schriftlichen Rechnung von Falk Donner. Die Angebote von AES Donner GmbH sind grundsätzlich freibleibend. Hat AES Donner GmbH ausnahmsweise ein verbindliches Angebot abgegeben und ist dies vom Besteller fristgerecht angenommen, ist gleichfalls die schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend, es sei denn, der Besteller hat ihr unverzüglich widersprochen.

2.2 Die dem Angebot beigefügten Unterlagen wie z. B. Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts-, Maß-, Leistungs- und sonstige Konstruktionsangaben sind nur verbindlich, soweit ausdrücklich vereinbart. Änderungen und Abweichungen bleiben AES Donner GmbH vorbehalten.

2.3 Die in der Auftragsbestätigung und in einem eventuellen Angebot genannten Preise verstehen sich ausschließlich Verpackung, Transport, Versicherung.

§ 3

3.1 Angaben über die Lieferfristen und -termine sind unverbindlich, soweit nicht die Frist oder der Termin schriftlich verbindlich zugesagt wurden.

3.2 Ist eine verbindliche Lieferfrist vereinbart worden, ist ihr Beginn hinausgeschoben solange noch nicht alle Einzelheiten des Auftrages geklärt sind und der Besteller eine vereinbarte Anzahlung nicht geleistet hat. Die Frist kann nur eingehalten werden, wenn der Besteller seine Vertragspflichten erfüllt.

3.3 Wird AES Donner GmbH durch höhere Gewalt an einer Lieferung gehindert, verschiebt sich der gesetzte Termin oder die gesetzte Frist ohne weiteres um die Dauer der Einwirkung der höheren Gewalt zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. Der höheren Gewalt stehen unvorhersehbare und von AES Donner GmbH nicht zu vertretende Umstände gleich, welche Falk Donner die Lieferung unzumutbar erschweren oder unmöglich machen. Beispiele dafür sind Lieferverzögerungen bei den vorgesehenen Vorlieferanten, Arbeitskampf, behördliche Maßnahmen, Rohmaterial oder Energiemangel, wesentliche Betriebsstörungen etwa durch Zerstörung des Betriebes im ganzen oder wichtige Abteilungen, gravierende Transportstörungen z. B. durch Straßenblockaden, Arbeitskampf im Transportgewerbe oder Fahrverbote. Dauern diese Umstände mehr als vier (4) Monate an, hat AES Donner GmbH auch das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Auf Verlangen des Bestellers hat AES Donner GmbH zu erklären, ob AES Donner GmbH zurücktreten oder innerhalb einer von AES Donner GmbH zu bestimmenden angemessenen Frist liefern werde. Schadensansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen.

3.4 Ist die Überschreitung einer angemessenen Lieferfrist oder eines Liefertermins von AES Donner GmbH zu vertreten, kommt AES Donner GmbH erst in Verzug, wenn der Besteller schriftlich eine angemessene Nachfrist, die wenigstens 14 Tage betragen muß, gesetzt hat und diese ungenutzt abgelaufen ist. Anschließend kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche des Bestellers sind für leichte Fahrlässigkeit von AES Donner GmbH ausgeschlossen.

3.5 Der Transport erfolgt auf Gefahr des Bestellers, und zwar auch dann, wenn AES Donner GmbH die Kosten des Transports trägt. AES Donner GmbH ist zum Abschluß einer Transportversicherung berechtigt, aber nicht verpfichtet. Die Kosten einer Transportversicherung gehen zu Lasten des Bestellers. Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Lieferung den Betrieb von AES Donner GmbH verlassen hat, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder AES Donner GmbH noch andere Leistungen übernommen hat. Verzögert sich der Transport aus Gründen, die AES Donner GmbH nicht zu vertreten hat, oder aufgrund eines Verhaltens des Bestellers, so geht mit der Mitteilung von AES Donner GmbH über die Versandbereitschaft an den Besteller die Gefahr auf diesen über.

3.6 Falls der Besteller nicht eine gegenteilige Weisung erteilt hat, bestimmt AES Donner GmbH das Transportmittel, den Transportweg und die Transportversicherung, ohne dafür verantwortlich zu sein, daß die schnellste oder die billigste Möglichkeit gewählt wird.

3.7 Schadensansprüche wegen Nichtbeachtung einer Versandanweisung, einer Verpackungsanweisung oder wegen mangelhafter Verpackung der Ware sind für leichte Fahrlässigkeit von AES Donner GmbH ausgeschlossen.

3.8 Bei Beschädigung oder Verlust der Ware auf dem Transport hat der Besteller beim Beförderer unverzüglich eine Tatbestandsaufnahme zu veranlassen.

3.9 Nimmt der Besteller versandfertig gemeldete Ware nicht rechtzeitig ab, ist AES Donner GmbHberechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Bestellers zu lagern und Zahlung des Kaufpreises zu verlangen oder nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist die Erfüllung des Vertrages abzulehnen und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu fordern.

3.10 AES Donner GmbH ist auch zu Teillieferungen berechtigt. Für Teillieferungen kann AES Donner GmbH Teilrechnungen ausstellen. Für jede Teilrechnung laufen die Zahlungsfristen gesondert.

3.11 Rücksendungen sind generell ausgeschlossen. Ausnahmen werden in § 7 geregelt.

3.12 Lieferung erfolgt mit Eigentumsvorbealt

§ 4

4.1 Zahlungen sind spätestens ab Rechnungsdatum ohne Abzug per Nachnahme, Scheck, Bankeinzug Kreditkart oder Vorauskasse zu leisten . Ein Recht zum Skontoabzug besteht nicht.

4.2 Wird das Zahlungsziel überschritten, hat AES Donner GmbH das Recht, ab diesem Zeitpunkt auch ohne Mahnung Zinsen in Höhe von 2 Prozentpunkten über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen.

4.3 Der Mindest-Nettoauftragswert für Versandlieferungen beträgt Euro 50,-

4.4 Bei Neukunden sowie bei unregelmäßiger Zahlungsweise erfolgt die Lieferung nur gegen Nachnahme oder Vorauskasse.

4.5 Rechnungen über Reparaturen, Reparaturaustausch und sonstige Leistungen sind sofort rein netto zahlbar.

4.6 Alle Zahlungen sind nur an AES Donner GmbH bzw. auf dessen Konten frei zu leisten. Zahlungen des Bestellers an Dritte befreien diesen nicht von seinen Zahlungsverpflichtungen.

4.7 Wechsel werden nur nach schriftlicher Vereinbarung und nur erfüllungshalber unter der Vorraussetzung ihrer Diskontierbarkeit angenommen. Diskontspesen werden vom Tag der Ausstellung bzw. Einreichung an zum dann üblichen Satz berechnet.

4.10 Zur Aufrechnung und Zurückbehaltung mit gleichartigen Forderungen ist der Besteller nur für Forderungen berechtigt, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Für ungleichartige Forderungen ist ein Zurückbehaltungsrecht beschränkt auf Forderungen des Bestellers aus demselben Vertragsverhältnis.

4.11 Tritt nach Vertragsschluß eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Bestellers ein oder wird AES Donner GmbH eine vorher eingetretene Verschlechterung der Vermögensverhältnisse erst nach Vertragsschluß bekannt, so ist AES Donner GmbH berechtigt, nach eigener Wahl entweder Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu fordern.

§ 5

5.1 Die gelieferte Ware bleibt Eigentum von AES Donner GmbH bis der Besteller alle Forderungen bezahlt hat, die AES Donner GmbH jetzt und künftig gegen ihn hat.

5.2 Der Besteller darf die Ware, an der sich AES Donner GmbH das Eigentum vorbehalten hat, im Rahmen des ordentlichen Geschäftsbetriebes verarbeiten, es sei denn, daß er sich in Zahlungsverzug befindet oder die Zahlungen eingestellt hat. Für den Fall der Verarbeitung ist schon jetzt vereinbart, daß Falk Donner an der durch die Verarbeitung entstandenen neuen Ware ein Miteigentum zusteht, der dem Wert der anderen verarbeiteten Gegenstände entspricht. Der Besteller verwahrt die durch Verarbeitung entstandene neue Sache für AES Donner GmbH. Das gleiche gilt, wenn der Besteller die Ware, an der AES Donner GmbH sich das Eigentum vorbehalten hat, mit anderen Gegenständen vermischt, vermengt oder verbindet.

5.3 Der Besteller darf die Ware, an der AES Donner GmbH sich das Eigentum vorbehalten hat oder an der Miteigentum zusteht, im Rahmen des ordentlichen Geschäftsganges veräußern, es sei denn, daß er sich in Zahlungsverzug befindet oder die Zahlungen eingestellt hat. Er darf die Ware nicht verpfänden oder zur Sicherheit übereignen. Veräußert der Besteller Vorbehaltsware, so tritt er schon jetzt bis zur Tilgung aller Forderungen von AES Donner GmbH die ihm aus der Veräußerung zustehenden Rechte gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten, Sicherheiten und Eigentumsvorbehalten an AES Donner GmbH ab. AES Donner GmbH kann verlangen, daß der Besteller die Abtretung seinen Abnehmern mitteilt und AES Donner GmbH alle Auskünfte und Unterlagen gibt, die zum Einzug nötig sind. Der Besteller darf die an AES Donner GmbH abgetretenen Forderungen jedoch einziehen, solange er sich nicht in Zahlungsverzug befindet oder die Zahlungen eingestellt hat. Werden die Forderungen des Bestellers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware von AES Donner GmbH in ein Kontokorrent aufgenommen, so tritt der Besteller schon jetzt seinen Zahlungsanspruch aus dem jeweiligen bzw. dem anerkannten Saldo an AES Donner GmbH ab, und zwar in der Höhe, in der darin Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware von AES Donner GmbH enthalten sind. Steht AES Donner GmbH an der veräußerten Ware nur Miteigentum zu, so gilt die eben genannte Abtretung nur in Höhe des Wertes des Miteigentums von AES Donner GmbH. Wird Ware, an der AES Donner GmbH sich das Eigentum vorbehalten hat oder an der Miteigentum zusteht, zusammen mit anderen Waren zu einem Gesamtpreis veräußert, so gilt die oben genannte Abtretung nur in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware von AES Donner GmbH bzw. in Höhe des Miteigentums. Erhält der Besteller für die Veräußerung der Vorbehaltsware von AES Donner GmbH einen Scheck oder Wechsel, so übereignet er AES Donner GmbH schon jetzt bis zur Tilgung aller Forderungen den Scheck oder Wechsel. Er verpflichtet sich, den Scheck oder Wechsel für AES Donner GmbH sorgfältig zu verwahren. Im übrigen gilt die Regelung im vorstehenden Absatz entsprechend.

5.4 Übersteigt der Wert der Vorbehaltsware zusammen mit den sonst AES Donner GmbH eingeräumten Sicherheiten die Forderungen gegen den Besteller um mehr als 20%, ist AES Donner GmbH insoweit zur Freigabe verpflichtet, als der Besteller dies verlangt.

5.5 Der Besteller hat AES Donner GmbH sofort auf schnellstem Wege Anzeige zu machen und zu widersprechen, wenn die Vorbehaltsware oder andere Gegenstände oder Forderungen, an denen Falk Donner Rechte zustehen, von Dritten gepfändet werden oder sonst eine Beeinträchtigung zu befürchten ist. Der Anzeige sind die nötigen Unterlagen beizufügen. Kosten, die AES Donner GmbH durch solche Vorfälle entstehen, hat der Besteller zu erstatten.

§ 6

6.1 Sind bei Lieferungen in das Ausland im Einfuhrstaat zur Wirksamkeit des in § 5 genannten Eigentumsvorbehalts oder der dort bezeichneten sonstigen Rechte von Falk Donner hinzuweisen und solche Maßnahmen auf seine Kosten durchzuführen. Läßt das Recht des Einfuhrstaates einen Eigentumsvorbehalt nicht zu, gestattet es aber dem Verkäufer, sich andere Rechte an dem Liefergegenstand vorzubehalten, so kann AES Donner GmbH alle Rechte dieser Art ausüben. Soweit eine gleichwertige Sicherung der Ansprüche von AES Donner GmbH gegen den Besteller dadurch nicht erreicht wird, ist der Besteller verpflichtet, auf seine Kosten andere Sicherheiten an gelieferten Waren oder sonstige Sicherheiten zu verschaffen.

§ 7

7.1 Die Abtretung von Ansprüchen, die dem Besteller aus der Geschäftsverbindung mit AES Donner GmbH entstehen, wird ausgeschlossen.

7.2 Bei Mängeln der von AES Donner GmbH gelieferten Ware kann der Besteller nur Nachbesserung verlangen. Statt der Nachbesserung ist AES Donner GmbH zur Ersatzlieferung berechtigt. Die Geltung der §§ 377, 378 HGB bleibt unberührt.

7.3 Der Besteller ist jedoch berechtigt, die Rückgängigmachung des Auftrages oder die Herabsetzung des Auftragspreises zu verlangen, wenn die Nachbesserung fehlschlägt, insbesondere

unmöglich ist,

AES Donner GmbH in einem angemessenen Zeitraum nicht gelingt,

von AES Donner GmbH verweigert wird,

von AES Donner GmbH schuldhaft verzögert wird.

7.4 Auch bei einer schuldhaften Verletzung der Nachbesserungspflicht ist ein Anspruch auf Schadensersatz, und zwar auch für den Schaden, der durch die zu späte Nachbesserung entsteht, für leichte Fahrlässigkeit von AES Donner GmbH ausgeschlossen. Diese Haftbeschränkung gilt nicht, wenn der Ware eine zugesicherte Eigenschaft fehlt.

7.5 Eine Haftung für Folgeschäden, d. h. für Schäden an anderen Rechtsgütern des Bestellers, Montagekosten, aus entgangenem Gewinn usw., ist ausgeschlossen, außer in den Fällen grober Fahrlässigkeit und des Vorsatzes, soweit nicht AES Donner GmbH wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft der Ware auch für Folgeschäden einzustehen hat.

7.6 Für normale Abnutzung und Mängel, die durch unsachgemäße Behandlung oder Lagerung unter nicht angemessenen Bedingungen der Ware verursacht werden, haftet AES Donner GmbH nicht.

7.7 Gewährleistungsansprüche für die Lieferung von Waren verjähren nach sechs Monaten ab Übergabe der Ware, für sonstige Leistungen in sechs Monaten ab der Abnahme.

7.8 Weitergehende Ansprüche gegen den Hersteller der Ware aufgrund einer von ihm, dem Besteller abgegebenen Garantie, werden durch die vorstehenden Regelungen nicht berührt.

§ 8

8.1 Schadensersatzansprüche des Bestellers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus unerlaubter Handlung, Produzentenhaftung, falscher oder unterlassener Beratung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluß, Unmöglichkeit, Verzug, sind für leichte Fahrlässigkeit von AES Donner GmbH ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluß gilt nicht für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder für eine vom Verschulden unabhängige Haftung, insbesondere für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften und für Produktfehler nach dem Produkthaftungsgesetz.

8.2 Abweichungen von diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen bedürfen der Schriftform.

§ 9

9.1 Erfüllungsort für alle Lieferungen und Zahlungen ist Kirchentellinsfurt.

9.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Übereinkommens über den internationalen Warenkauf wird ausgeschlossen.

9.3 Zuständiges Gericht für alle Streitigkeiten unabhängig vom Streitwert und unter Einschluß der Klagen aus Schecks und Wechseln ist das Landgericht Heilbronn soweit der Besteller Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder in der Bundesrepublik Deutschland keinen Gerichtsstand hat. AES Donner GmbH ist berechtigt, auch am Sitz des Bestellers zu klagen.

9.4 Sollte eine Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen bzw. der übrige Teil der Bestimmung wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung des Teils der unwirksamen Bestimmung gilt eine solche wirksame Bestimmung als vereinbart, die den Sinn und Zweck der wirksamen Bestimmung bzw. des unwirksamen Teils einer Bestimmung möglichst nahe kommt. Im Fall einer Lücke gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die vereinbart worden wäre, hätte man das Problem von vornhereinbedacht. Dies gilt auch dann, wenn die Unwirksamkeit einer Bestimmung oder eines Teils einer Bestimmung auf einem Maß der Leistung oder Zeit beruht, es tritt in solchen Fällen ein dem Gewollten möglichst nahekommendes, rechtlich zulässiges Maß der Leistung oder Zeit an die Stelle des unwirksamsten.

Kirchentellinsfurt Januar 2010



 

 

 

 

 
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