| AGBs und Impressum
AES Donner GmbH
Neue Steige 109
72138 Kirchentellinsfurt
Telefon 07121/907689
Email: info@123-energiesparen.de
Geschäftsführer: Falk Donner
In Kooperation mit
DVN GmbH - Vertriebsmanagement
Tübinger Str. 105 - 72666 Neckartailfingen
Rechtlicher Hinweis
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AES Donner GmbH, Januar 2010
AGBs
Es gelten die Bedingungen des Fernabsatzgesetz.
Verkaufs- und Lieferbedingungen der Firma AES Donner GmbH, Tübingen/Germany
§ 1
1.1 Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen
gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen AES Donner GmbH und dem Besteller. Sie gelten insbesondere für alle
zukünftigen Geschäfte, selbst wenn nicht ausdrücklich
auf diese Verkaufs- und Lieferbedingungen Bezug genommen wird.
1.2 Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen
regeln den gesamten Geschäftsverkehr zwischen AES Donner GmbH und
dem Besteller abschließend. Insbesondere werden allgemeine
Geschäftsbedingungen des Bestellers wie Einkaufsbedingungen
nicht Vertragsbestandteil, und zwar unabhängig davon, ob sie
gegenüber diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichende
oder ergänzende Vorschriften enthalten.
§ 2
2.1 Umfang und Bedingungen des Auftrages
ergeben sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung von AES Donner GmbH Bei Aufträgen, bei denen die Lieferung der Ware
in so kurzer Zeit nach der Aufgabe der Bestellung erfolgt, daß
eine Auftragsbestätigung vorher nicht abgesandt werden kann,
ergeben sich Umfang und Bedingungen des Auftrages aus der schriftlichen
Rechnung von Falk Donner. Die Angebote von AES Donner GmbH sind grundsätzlich
freibleibend. Hat AES Donner GmbH ausnahmsweise ein verbindliches Angebot
abgegeben und ist dies vom Besteller fristgerecht angenommen, ist
gleichfalls die schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend,
es sei denn, der Besteller hat ihr unverzüglich widersprochen.
2.2 Die dem Angebot beigefügten Unterlagen
wie z. B. Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts-, Maß-, Leistungs-
und sonstige Konstruktionsangaben sind nur verbindlich, soweit ausdrücklich
vereinbart. Änderungen und Abweichungen bleiben AES Donner GmbH
vorbehalten.
2.3 Die in der Auftragsbestätigung und
in einem eventuellen Angebot genannten Preise verstehen sich ausschließlich
Verpackung, Transport, Versicherung.
§ 3
3.1 Angaben über die Lieferfristen und
-termine sind unverbindlich, soweit nicht die Frist oder der Termin
schriftlich verbindlich zugesagt wurden.
3.2 Ist eine verbindliche Lieferfrist vereinbart
worden, ist ihr Beginn hinausgeschoben solange noch nicht alle Einzelheiten
des Auftrages geklärt sind und der Besteller eine vereinbarte
Anzahlung nicht geleistet hat. Die Frist kann nur eingehalten werden,
wenn der Besteller seine Vertragspflichten erfüllt.
3.3 Wird AES Donner GmbH durch höhere Gewalt
an einer Lieferung gehindert, verschiebt sich der gesetzte Termin
oder die gesetzte Frist ohne weiteres um die Dauer der Einwirkung
der höheren Gewalt zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit.
Der höheren Gewalt stehen unvorhersehbare und von AES Donner GmbH
nicht zu vertretende Umstände gleich, welche Falk Donner die
Lieferung unzumutbar erschweren oder unmöglich machen. Beispiele
dafür sind Lieferverzögerungen bei den vorgesehenen Vorlieferanten,
Arbeitskampf, behördliche Maßnahmen, Rohmaterial oder
Energiemangel, wesentliche Betriebsstörungen etwa durch Zerstörung
des Betriebes im ganzen oder wichtige Abteilungen, gravierende Transportstörungen
z. B. durch Straßenblockaden, Arbeitskampf im Transportgewerbe
oder Fahrverbote. Dauern diese Umstände mehr als vier (4) Monate
an, hat AES Donner GmbH auch das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.
Auf Verlangen des Bestellers hat AES Donner GmbH zu erklären, ob AES Donner GmbH zurücktreten oder innerhalb einer von AES Donner GmbH
zu bestimmenden angemessenen Frist liefern werde. Schadensansprüche
des Bestellers sind ausgeschlossen.
3.4 Ist die Überschreitung einer angemessenen
Lieferfrist oder eines Liefertermins von AES Donner GmbH zu vertreten,
kommt AES Donner GmbH erst in Verzug, wenn der Besteller schriftlich
eine angemessene Nachfrist, die wenigstens 14 Tage betragen muß,
gesetzt hat und diese ungenutzt abgelaufen ist. Anschließend
kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche
des Bestellers sind für leichte Fahrlässigkeit von AES Donner GmbH ausgeschlossen.
3.5 Der Transport erfolgt auf Gefahr des
Bestellers, und zwar auch dann, wenn AES Donner GmbH die Kosten des
Transports trägt. AES Donner GmbH ist zum Abschluß einer
Transportversicherung berechtigt, aber nicht verpfichtet. Die Kosten
einer Transportversicherung gehen zu Lasten des Bestellers. Die
Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Lieferung den
Betrieb von AES Donner GmbH verlassen hat, und zwar auch dann, wenn
Teillieferungen erfolgen oder AES Donner GmbH noch andere Leistungen
übernommen hat. Verzögert sich der Transport aus Gründen,
die AES Donner GmbH nicht zu vertreten hat, oder aufgrund eines Verhaltens
des Bestellers, so geht mit der Mitteilung von AES Donner GmbH über
die Versandbereitschaft an den Besteller die Gefahr auf diesen über.
3.6 Falls der Besteller nicht eine gegenteilige
Weisung erteilt hat, bestimmt AES Donner GmbH das Transportmittel, den
Transportweg und die Transportversicherung, ohne dafür verantwortlich
zu sein, daß die schnellste oder die billigste Möglichkeit
gewählt wird.
3.7 Schadensansprüche wegen Nichtbeachtung
einer Versandanweisung, einer Verpackungsanweisung oder wegen mangelhafter
Verpackung der Ware sind für leichte Fahrlässigkeit von AES Donner GmbH ausgeschlossen.
3.8 Bei Beschädigung oder Verlust der
Ware auf dem Transport hat der Besteller beim Beförderer unverzüglich
eine Tatbestandsaufnahme zu veranlassen.
3.9 Nimmt der Besteller versandfertig gemeldete
Ware nicht rechtzeitig ab, ist AES Donner GmbHberechtigt, die Ware
auf Kosten und Gefahr des Bestellers zu lagern und Zahlung des Kaufpreises
zu verlangen oder nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist die Erfüllung
des Vertrages abzulehnen und Schadenersatz wegen Nichterfüllung
zu fordern.
3.10 AES Donner GmbH ist auch zu Teillieferungen
berechtigt. Für Teillieferungen kann AES Donner GmbH Teilrechnungen
ausstellen. Für jede Teilrechnung laufen die Zahlungsfristen
gesondert.
3.11 Rücksendungen sind generell ausgeschlossen.
Ausnahmen werden in § 7 geregelt.
3.12 Lieferung erfolgt mit Eigentumsvorbealt
§ 4
4.1 Zahlungen sind spätestens ab Rechnungsdatum
ohne Abzug per Nachnahme, Scheck, Bankeinzug Kreditkart oder Vorauskasse
zu leisten . Ein Recht zum Skontoabzug besteht nicht.
4.2 Wird das Zahlungsziel überschritten,
hat AES Donner GmbH das Recht, ab diesem Zeitpunkt auch ohne Mahnung
Zinsen in Höhe von 2 Prozentpunkten über dem jeweiligen
Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen.
4.3 Der Mindest-Nettoauftragswert für
Versandlieferungen beträgt Euro 50,-
4.4 Bei Neukunden sowie bei unregelmäßiger
Zahlungsweise erfolgt die Lieferung nur gegen Nachnahme oder Vorauskasse.
4.5 Rechnungen über Reparaturen, Reparaturaustausch
und sonstige Leistungen sind sofort rein netto zahlbar.
4.6 Alle Zahlungen sind nur an AES Donner GmbH
bzw. auf dessen Konten frei zu leisten. Zahlungen des Bestellers
an Dritte befreien diesen nicht von seinen Zahlungsverpflichtungen.
4.7 Wechsel werden nur nach schriftlicher
Vereinbarung und nur erfüllungshalber unter der Vorraussetzung
ihrer Diskontierbarkeit angenommen. Diskontspesen werden vom Tag
der Ausstellung bzw. Einreichung an zum dann üblichen Satz
berechnet.
4.10 Zur Aufrechnung und Zurückbehaltung
mit gleichartigen Forderungen ist der Besteller nur für Forderungen
berechtigt, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt
sind. Für ungleichartige Forderungen ist ein Zurückbehaltungsrecht
beschränkt auf Forderungen des Bestellers aus demselben Vertragsverhältnis.
4.11 Tritt nach Vertragsschluß eine
wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse
des Bestellers ein oder wird AES Donner GmbH eine vorher eingetretene
Verschlechterung der Vermögensverhältnisse erst nach Vertragsschluß
bekannt, so ist AES Donner GmbH berechtigt, nach eigener Wahl entweder
Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu fordern.
§ 5
5.1 Die gelieferte Ware bleibt Eigentum von AES Donner GmbH bis der Besteller alle Forderungen bezahlt hat, die
AES Donner GmbH jetzt und künftig gegen ihn hat.
5.2 Der Besteller darf die Ware, an der sich AES Donner GmbH das Eigentum vorbehalten hat, im Rahmen des ordentlichen
Geschäftsbetriebes verarbeiten, es sei denn, daß er sich
in Zahlungsverzug befindet oder die Zahlungen eingestellt hat. Für
den Fall der Verarbeitung ist schon jetzt vereinbart, daß
Falk Donner an der durch die Verarbeitung entstandenen neuen Ware
ein Miteigentum zusteht, der dem Wert der anderen verarbeiteten
Gegenstände entspricht. Der Besteller verwahrt die durch Verarbeitung
entstandene neue Sache für AES Donner GmbH. Das gleiche gilt, wenn
der Besteller die Ware, an der AES Donner GmbH sich das Eigentum vorbehalten
hat, mit anderen Gegenständen vermischt, vermengt oder verbindet.
5.3 Der Besteller darf die Ware, an der AES Donner GmbH sich das Eigentum vorbehalten hat oder an der Miteigentum
zusteht, im Rahmen des ordentlichen Geschäftsganges veräußern,
es sei denn, daß er sich in Zahlungsverzug befindet oder die
Zahlungen eingestellt hat. Er darf die Ware nicht verpfänden
oder zur Sicherheit übereignen. Veräußert der Besteller
Vorbehaltsware, so tritt er schon jetzt bis zur Tilgung aller Forderungen
von AES Donner GmbH die ihm aus der Veräußerung zustehenden
Rechte gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten, Sicherheiten
und Eigentumsvorbehalten an AES Donner GmbH ab. AES Donner GmbH kann verlangen,
daß der Besteller die Abtretung seinen Abnehmern mitteilt
und AES Donner GmbH alle Auskünfte und Unterlagen gibt, die zum
Einzug nötig sind. Der Besteller darf die an AES Donner GmbH abgetretenen
Forderungen jedoch einziehen, solange er sich nicht in Zahlungsverzug
befindet oder die Zahlungen eingestellt hat. Werden die Forderungen
des Bestellers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware
von AES Donner GmbH in ein Kontokorrent aufgenommen, so tritt der Besteller
schon jetzt seinen Zahlungsanspruch aus dem jeweiligen bzw. dem
anerkannten Saldo an AES Donner GmbH ab, und zwar in der Höhe,
in der darin Forderungen aus der Weiterveräußerung der
Vorbehaltsware von AES Donner GmbH enthalten sind. Steht AES Donner GmbH
an der veräußerten Ware nur Miteigentum zu, so gilt die
eben genannte Abtretung nur in Höhe des Wertes des Miteigentums
von AES Donner GmbH. Wird Ware, an der AES Donner GmbH sich das Eigentum
vorbehalten hat oder an der Miteigentum zusteht, zusammen mit anderen
Waren zu einem Gesamtpreis veräußert, so gilt die oben
genannte Abtretung nur in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware
von AES Donner GmbH bzw. in Höhe des Miteigentums. Erhält
der Besteller für die Veräußerung der Vorbehaltsware
von AES Donner GmbH einen Scheck oder Wechsel, so übereignet er AES Donner GmbH schon jetzt bis zur Tilgung aller Forderungen den Scheck
oder Wechsel. Er verpflichtet sich, den Scheck oder Wechsel für AES Donner GmbH sorgfältig zu verwahren. Im übrigen gilt die
Regelung im vorstehenden Absatz entsprechend.
5.4 Übersteigt der Wert der Vorbehaltsware
zusammen mit den sonst AES Donner GmbH eingeräumten Sicherheiten
die Forderungen gegen den Besteller um mehr als 20%, ist AES Donner GmbH
insoweit zur Freigabe verpflichtet, als der Besteller dies verlangt.
5.5 Der Besteller hat AES Donner GmbH sofort auf
schnellstem Wege Anzeige zu machen und zu widersprechen, wenn die
Vorbehaltsware oder andere Gegenstände oder Forderungen, an
denen Falk Donner Rechte zustehen, von Dritten gepfändet werden
oder sonst eine Beeinträchtigung zu befürchten ist. Der
Anzeige sind die nötigen Unterlagen beizufügen. Kosten,
die AES Donner GmbH durch solche Vorfälle entstehen, hat der Besteller
zu erstatten.
§ 6
6.1 Sind bei Lieferungen in das Ausland im
Einfuhrstaat zur Wirksamkeit des in § 5 genannten Eigentumsvorbehalts
oder der dort bezeichneten sonstigen Rechte von Falk Donner hinzuweisen
und solche Maßnahmen auf seine Kosten durchzuführen.
Läßt das Recht des Einfuhrstaates einen Eigentumsvorbehalt
nicht zu, gestattet es aber dem Verkäufer, sich andere Rechte
an dem Liefergegenstand vorzubehalten, so kann AES Donner GmbH alle
Rechte dieser Art ausüben. Soweit eine gleichwertige Sicherung
der Ansprüche von AES Donner GmbH gegen den Besteller dadurch nicht
erreicht wird, ist der Besteller verpflichtet, auf seine Kosten
andere Sicherheiten an gelieferten Waren oder sonstige Sicherheiten
zu verschaffen.
§ 7
7.1 Die Abtretung von Ansprüchen, die
dem Besteller aus der Geschäftsverbindung mit AES Donner GmbH entstehen,
wird ausgeschlossen.
7.2 Bei Mängeln der von AES Donner GmbH
gelieferten Ware kann der Besteller nur Nachbesserung verlangen.
Statt der Nachbesserung ist AES Donner GmbH zur Ersatzlieferung berechtigt.
Die Geltung der §§ 377, 378 HGB bleibt unberührt.
7.3 Der Besteller ist jedoch berechtigt,
die Rückgängigmachung des Auftrages oder die Herabsetzung
des Auftragspreises zu verlangen, wenn die Nachbesserung fehlschlägt,
insbesondere
unmöglich ist,
AES Donner GmbH in einem angemessenen Zeitraum
nicht gelingt,
von AES Donner GmbH verweigert wird,
von AES Donner GmbH schuldhaft verzögert
wird.
7.4 Auch bei einer schuldhaften Verletzung
der Nachbesserungspflicht ist ein Anspruch auf Schadensersatz, und
zwar auch für den Schaden, der durch die zu späte Nachbesserung
entsteht, für leichte Fahrlässigkeit von AES Donner GmbH ausgeschlossen.
Diese Haftbeschränkung gilt nicht, wenn der Ware eine zugesicherte
Eigenschaft fehlt.
7.5 Eine Haftung für Folgeschäden,
d. h. für Schäden an anderen Rechtsgütern des Bestellers,
Montagekosten, aus entgangenem Gewinn usw., ist ausgeschlossen,
außer in den Fällen grober Fahrlässigkeit und des
Vorsatzes, soweit nicht AES Donner GmbH wegen des Fehlens einer zugesicherten
Eigenschaft der Ware auch für Folgeschäden einzustehen
hat.
7.6 Für normale Abnutzung und Mängel,
die durch unsachgemäße Behandlung oder Lagerung unter
nicht angemessenen Bedingungen der Ware verursacht werden, haftet AES Donner GmbH nicht.
7.7 Gewährleistungsansprüche für
die Lieferung von Waren verjähren nach sechs Monaten ab Übergabe
der Ware, für sonstige Leistungen in sechs Monaten ab der Abnahme.
7.8 Weitergehende Ansprüche gegen den
Hersteller der Ware aufgrund einer von ihm, dem Besteller abgegebenen
Garantie, werden durch die vorstehenden Regelungen nicht berührt.
§ 8
8.1 Schadensersatzansprüche des Bestellers,
gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus unerlaubter Handlung,
Produzentenhaftung, falscher oder unterlassener Beratung, positiver
Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluß, Unmöglichkeit,
Verzug, sind für leichte Fahrlässigkeit von AES Donner GmbH ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluß gilt nicht für
die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder für eine
vom Verschulden unabhängige Haftung, insbesondere für
das Fehlen zugesicherter Eigenschaften und für Produktfehler
nach dem Produkthaftungsgesetz.
8.2 Abweichungen von diesen Verkaufs- und
Lieferbedingungen bedürfen der Schriftform.
§ 9
9.1 Erfüllungsort für alle Lieferungen
und Zahlungen ist Kirchentellinsfurt.
9.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland. Die Anwendung des UN-Übereinkommens über
den internationalen Warenkauf wird ausgeschlossen.
9.3 Zuständiges Gericht für alle
Streitigkeiten unabhängig vom Streitwert und unter Einschluß
der Klagen aus Schecks und Wechseln ist das Landgericht Heilbronn
soweit der Besteller Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen
Rechts oder in der Bundesrepublik Deutschland keinen Gerichtsstand
hat. AES Donner GmbH ist berechtigt, auch am Sitz des Bestellers zu
klagen.
9.4 Sollte eine Bestimmung oder ein Teil
einer Bestimmung unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen
Bestimmungen bzw. der übrige Teil der Bestimmung wirksam. Anstelle
der unwirksamen Bestimmung des Teils der unwirksamen Bestimmung
gilt eine solche wirksame Bestimmung als vereinbart, die den Sinn
und Zweck der wirksamen Bestimmung bzw. des unwirksamen Teils einer
Bestimmung möglichst nahe kommt. Im Fall einer Lücke gilt
diejenige Bestimmung als vereinbart, die vereinbart worden wäre,
hätte man das Problem von vornhereinbedacht. Dies gilt auch
dann, wenn die Unwirksamkeit einer Bestimmung oder eines Teils einer
Bestimmung auf einem Maß der Leistung oder Zeit beruht, es
tritt in solchen Fällen ein dem Gewollten möglichst nahekommendes,
rechtlich zulässiges Maß der Leistung oder Zeit an die
Stelle des unwirksamsten.
Kirchentellinsfurt Januar 2010
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